Johannes Heinrichs:
Reflexion
und soziales System.
Perspektiven einer Reflexions-Systemtheorie
in Viertelsjahrheft
«Theologie und Philosophie»
51. Jahrgang, Heft 4, 1976
Herder Freiburg – Basel – Wien
Die These, um die es geht,
lautet umrißhaft: Was man im Gefolge der allgemeinen Theorie der
Systeme heute «soziales System» nennt, wird wesentlich durch
intersubjektive Reflexion konstituiert und strukturiert; von dieser
Einsicht her wird eine Begriffsbestimmung und Analyse sozialer Systeme
möglich, die gewisse festgefahrene Gegensätze überwindet
und eine Fülle sozialphilosophischer Perspektiven eröffnet.
Dieser Vorschlag ist auf
der einen Seite neu für die gegenwärtige sozialtheoretische
Forschung. Auch wenn sich bei Niklas Luhmann originelle Analysen zu
«reflexiven Mechanismen» wie Lernen des Lernens, Entscheidung
über Entscheidungsfindung, Normierung von Normsetzungsprozessen
usw. finden auch wenn derselbe Autor in der vieldiskutierten Diskussion
mit Jürgen Habermas und im Rückgriff auf angelsächsische
Literatur von «Verhaltenserwartungen» und darauf reflektierenden
«Erwartungserwartungen» spricht so führt das in die
Nähe, aber doch nicht bis zu dem Gedanken, daß Erwartungserwartungen
nicht lediglich auch in einem sozialen System vorkommen, sondern ein
solches allererst konstituieren und definieren. Andernfalls könnte
Luhmann seinen Systembegriff nicht dermaßen abstrakt einführen
(als «Sinnzusammen-hang», der Reduktion von Umweltkomplexität
leistet), und brauchte Habermas seinen handlungstheoretischen Ansatz
nicht gegen bisherige Systemtheorie zu stellen: «Ein sozialwissenschaftlich
brauchbarer Systembegriff kann deshalb nicht aus der allgemeinen Systemtheorie
übernommen, er muß im Zusammenhang mit einer Theorie der
umgangssprachlichen Kommunikation, die das Verhältnis der Intersubjektivität
und die Beziehung zwischen Ich- und Gruppenidentität klärt,
entwickelt werden. Erst dann kann die Forderung nach einem historisch
gerichteten Funktionalismus erfüllt werden (auch mir ist das bisher
nicht befriedigend gelungen)». Hier soll kein weiterer schiedsrichterlicher
Beitrag zur Habermas-Luhmann-Debatte versucht werden. Unser Versuch
richtet sich vielmehr darauf, den Systembegriff gerade vom reflektierten
Handeln her so einzuführen, daß der dort verhandelte Gegensatz
jedenfalls in dieser Hinsicht von allein verschwindet.
Unsere These ist andererseits
alt, sofern sie sich der Essenz nach, allerdings mit tiefgreifenden
Modifikationen, bei Hegel findet. Nur hat man diesen Kern Hegelscher
Sozialphilosophie, den Gedanken einer systemkonstitutiven und systemgliedernden
Reflexion, so gründlich ignoriert, daß eine solche Behauptung
heute überraschen kann. Eine Ausnahme bilden etwa Klaus Hartmanns
Arbeiten zu einem systemtheoretischen Verständnis der Hegelschen
Rechtsphilosophie, in denen der Reflexionsgedanke zumindest implizit
eine Rolle spielt. Aus Gründen der Verständlichkeit sowie
um des unmittelbaren Zugangs zu den Sachfragen willen widerstehe ich
jedoch der Versuchung, den systemtheoretischen Vorschlag von vornherein
als kritischen Kommentar zu Hegels Rechtsphilosophie vorzutragen, und
werde auf diese eher nachträglich eingehen.
Um den Aufweis der konstitutiven
und daher definitorischen Rolle der Reflexion für ein soziales
System vorzubereiten, empfiehlt es sich, bei der Rolle der Reflexion
für die Konstitution eines personalen Systems, also für das
im Selbstbewußtsein integrierte Subjekt, anzusetzen. Es bestehen
ja – wenn sich das ohne Ironie sagen läßt – gute
Gründe zu der Vermutung, daß Sozialtheorie, auch wenn man
sie als Systemtheorie betreibt, etwas mit Subjekttheorie zu tun hat.
Und der Zusammenhang zwischen Selbstbewußtsein und Selbstreflexion
stellt ein Grundproblem der neuzeitlichen Philosophie dar. Mag sein,
daß wir uns damit ein zusätzliches Problem aufladen: oft
sind zwei Probleme zusammen eher lösbar als je für sich allein.
Vorweg eine terminologische
Bemerkung zu «Systemtheorie» und «Reflexion».
Es versteht sich, daß hier primär von der Theorie realer
Systeme die Rede ist, nicht unmittelbar von solcher Systemtheorie, die
darüber nachdenkt, wie gedankliche Systeme aussehen sollten. Im
Zuge der von Walter Schulz herausgestellten «Verwissenschaftlichung»,
deren spezifischer und berechtigter Zug darin besteht, «daß
Wissenschaft nur dann wahrhaft ins Leben einzugreifen vermag, wenn sie
sich vom Gegebenen lösend als offenes Forschungsfeld von Möglichkeiten
konstituiert», gibt es heute mancherlei freischwebende Metatheorie,
freischwebend in dem Sinn, daß sie nicht zugleich Sachtheorie
entwickelt und sich als deren immanente Selbstreflexion entfaltet. Losgelöst
von Sachtheorie aber erfüllt Metatheorie, als formelles Räsonieren
über gar nicht vorhandene Systematik, eine typische Alibi-Funktion,
nämlich die Angst oder das Unvermögen zu systematischer Sachtheorie
zu überdecken, so daß «diese Furcht zu irren schon
der Irrtum selbst ist».
Ähnlich wird unter «Reflexion»
nicht primär «unsere» philosophische Reflexion verstanden,
obwohl wir – anders als bei Theorie – von ihr als Faktum
ausgehen könnten, um unsere der Sache äußere Reflexion
zur sachimmanenten, inneren Reflexion in eine hermeneutisch-dialektische
Beziehung zu setzen. Es wird keine Zeit bleiben, darüber zu reflektieren,
wie sich die philosophische Reflexion zur immanenten Reflexion sozialer
Systeme verhält. Begnügen wir uns hier mit der Feststellung,
daß sich die innere Reflexion des Selbstbewußtseins in seiner
Struktur nur von den Strukturen der nachträglichen, äußerlichen
Reflexion her erschließen läßt. Damit sind wir mitten
im Sachproblem
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