Johannes Heinrichs:

Reflexion und soziales System.
Perspektiven einer Reflexions-Systemtheorie

in Viertelsjahrheft
«Theologie und Philosophie»
51. Jahrgang, Heft 4, 1976
Herder Freiburg – Basel – Wien

Die These, um die es geht, lautet umrißhaft: Was man im Gefolge der allgemeinen Theorie der Systeme heute «soziales System» nennt, wird wesentlich durch intersubjektive Reflexion konstituiert und strukturiert; von dieser Einsicht her wird eine Begriffsbestimmung und Analyse sozialer Systeme möglich, die gewisse festgefahrene Gegensätze überwindet und eine Fülle sozialphilosophischer Perspektiven eröffnet.

Dieser Vorschlag ist auf der einen Seite neu für die gegenwärtige sozialtheoretische Forschung. Auch wenn sich bei Niklas Luhmann originelle Analysen zu «reflexiven Mechanismen» wie Lernen des Lernens, Entscheidung über Entscheidungsfindung, Normierung von Normsetzungsprozessen usw. finden auch wenn derselbe Autor in der vieldiskutierten Diskussion mit Jürgen Habermas und im Rückgriff auf angelsächsische Literatur von «Verhaltenserwartungen» und darauf reflektierenden «Erwartungserwartungen» spricht so führt das in die Nähe, aber doch nicht bis zu dem Gedanken, daß Erwartungserwartungen nicht lediglich auch in einem sozialen System vorkommen, sondern ein solches allererst konstituieren und definieren. Andernfalls könnte Luhmann seinen Systembegriff nicht dermaßen abstrakt einführen (als «Sinnzusammen-hang», der Reduktion von Umweltkomplexität leistet), und brauchte Habermas seinen handlungstheoretischen Ansatz nicht gegen bisherige Systemtheorie zu stellen: «Ein sozialwissenschaftlich brauchbarer Systembegriff kann deshalb nicht aus der allgemeinen Systemtheorie übernommen, er muß im Zusammenhang mit einer Theorie der umgangssprachlichen Kommunikation, die das Verhältnis der Intersubjektivität und die Beziehung zwischen Ich- und Gruppenidentität klärt, entwickelt werden. Erst dann kann die Forderung nach einem historisch gerichteten Funktionalismus erfüllt werden (auch mir ist das bisher nicht befriedigend gelungen)». Hier soll kein weiterer schiedsrichterlicher Beitrag zur Habermas-Luhmann-Debatte versucht werden. Unser Versuch richtet sich vielmehr darauf, den Systembegriff gerade vom reflektierten Handeln her so einzuführen, daß der dort verhandelte Gegensatz jedenfalls in dieser Hinsicht von allein verschwindet.

Unsere These ist andererseits alt, sofern sie sich der Essenz nach, allerdings mit tiefgreifenden Modifikationen, bei Hegel findet. Nur hat man diesen Kern Hegelscher Sozialphilosophie, den Gedanken einer systemkonstitutiven und systemgliedernden Reflexion, so gründlich ignoriert, daß eine solche Behauptung heute überraschen kann. Eine Ausnahme bilden etwa Klaus Hartmanns Arbeiten zu einem systemtheoretischen Verständnis der Hegelschen Rechtsphilosophie, in denen der Reflexionsgedanke zumindest implizit eine Rolle spielt. Aus Gründen der Verständlichkeit sowie um des unmittelbaren Zugangs zu den Sachfragen willen widerstehe ich jedoch der Versuchung, den systemtheoretischen Vorschlag von vornherein als kritischen Kommentar zu Hegels Rechtsphilosophie vorzutragen, und werde auf diese eher nachträglich eingehen.

Um den Aufweis der konstitutiven und daher definitorischen Rolle der Reflexion für ein soziales System vorzubereiten, empfiehlt es sich, bei der Rolle der Reflexion für die Konstitution eines personalen Systems, also für das im Selbstbewußtsein integrierte Subjekt, anzusetzen. Es bestehen ja – wenn sich das ohne Ironie sagen läßt – gute Gründe zu der Vermutung, daß Sozialtheorie, auch wenn man sie als Systemtheorie betreibt, etwas mit Subjekttheorie zu tun hat. Und der Zusammenhang zwischen Selbstbewußtsein und Selbstreflexion stellt ein Grundproblem der neuzeitlichen Philosophie dar. Mag sein, daß wir uns damit ein zusätzliches Problem aufladen: oft sind zwei Probleme zusammen eher lösbar als je für sich allein.

Vorweg eine terminologische Bemerkung zu «Systemtheorie» und «Reflexion». Es versteht sich, daß hier primär von der Theorie realer Systeme die Rede ist, nicht unmittelbar von solcher Systemtheorie, die darüber nachdenkt, wie gedankliche Systeme aussehen sollten. Im Zuge der von Walter Schulz herausgestellten «Verwissenschaftlichung», deren spezifischer und berechtigter Zug darin besteht, «daß Wissenschaft nur dann wahrhaft ins Leben einzugreifen vermag, wenn sie sich vom Gegebenen lösend als offenes Forschungsfeld von Möglichkeiten konstituiert», gibt es heute mancherlei freischwebende Metatheorie, freischwebend in dem Sinn, daß sie nicht zugleich Sachtheorie entwickelt und sich als deren immanente Selbstreflexion entfaltet. Losgelöst von Sachtheorie aber erfüllt Metatheorie, als formelles Räsonieren über gar nicht vorhandene Systematik, eine typische Alibi-Funktion, nämlich die Angst oder das Unvermögen zu systematischer Sachtheorie zu überdecken, so daß «diese Furcht zu irren schon der Irrtum selbst ist».

Ähnlich wird unter «Reflexion» nicht primär «unsere» philosophische Reflexion verstanden, obwohl wir – anders als bei Theorie – von ihr als Faktum ausgehen könnten, um unsere der Sache äußere Reflexion zur sachimmanenten, inneren Reflexion in eine hermeneutisch-dialektische Beziehung zu setzen. Es wird keine Zeit bleiben, darüber zu reflektieren, wie sich die philosophische Reflexion zur immanenten Reflexion sozialer Systeme verhält. Begnügen wir uns hier mit der Feststellung, daß sich die innere Reflexion des Selbstbewußtseins in seiner Struktur nur von den Strukturen der nachträglichen, äußerlichen Reflexion her erschließen läßt. Damit sind wir mitten im Sachproblem

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